Laut einer aktuellen Umfrage gehen mehr als 40 Prozent aller befragten Teilnehmer davon aus, dass sie aller Voraussicht nach nie von einer Berufsunfähigkeit betroffen sein werden. Diese Annahme beruht oftmals auf zwei groben Fehleinschätzungen, die sich schon seit Jahren halten.Nach wie vor unterschätzen viele Verbraucher das Risiko der Berufsunfähigkeit. Das liegt zunächst einmal daran, dass auch heute noch oftmals davon ausgegangen wird, dass ohnehin nur Menschen berufsunfähig werden, die in Berufen tätig sind, die körperlich sehr anstrengend sind. Jeder zweite Befragte denkt in dem Zusammenhang vor allem an Bauarbeiter, Dachdecker oder Umzugshelfer. Die Praxis sieht jedoch etwas anders aus, denn es werden immer öfter auch Personen berufsunfähig, die einen Bürojob haben.Denn vor allem die psychischen Erkrankungen sowie Erkrankungen im Bereich der Gelenke und Muskeln nehmen deutlich zu. Eine weitere Fehleinschätzung besteht darin, dass faktisch nur Personen ab 60 Jahren von einer Berufsunfähigkeit gefährdet sind. Auch diesbezüglich sehen die Zahlen anders aus. So gibt es zum Beispiel manche Berufe, bei denen nicht einmal zehn Prozent der Erwerbstätigen überhaupt das 60. Lebensjahr als Arbeitnehmer erreichen, da sie schon vorher berufsunfähig werden. Ohnehin sind immer öfter auch jüngere Personen von der Berufsunfähigkeit betroffen. Daher sollten auch Sie sich umfassend über eine Berufsunfähigkeitsversicherung als sinnvolle Absicherung beraten lassen.
Die Berufsunfähigkeit ist heutzutage mit das größte Risiko, gegen das sich Verbraucher versichern können. Der Wegfall des Einkommens führt nämlich zu dauerhaften und erheblichen finanziellen Verlusten, die nahezu kein Bürger ohne Hilfe kompensieren kann. Daher zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung mittlerweile auch zu den Versicherungen, die von den meisten Experten als unverzichtbar empfohlen werden.
In früheren Zeiten waren es vor allen Dingen Personen in Berufen, die sich durch körperliche Anstrengung auszeichnen konnten, die vermehrt berufsunfähig werden. Dazu zählten beispielsweise Maurer, Dachdecker oder Möbeltransporteure. Eine aktuelle Statistik zeigt hingegen auf, dass sich dieses Bild mittlerweile allerdings deutlich gewandelt hat. Heutzutage sind es nämlich in erster Linie psychische Störungen, die als Hauptgrund für den Eintritt einer Berufsunfähigkeit zu nennen sind.
Inzwischen basieren mehr als 40 Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit auf psychischen Störungen, beispielsweise Depressionen oder einem Burnout. An zweiter Stelle folgen Erkrankungen im Bereich des Bewegungsapparates, die allerdings mit knapp 14 Prozent bereits deutlich seltener auftreten. Zu den häufigeren Ursachen der Berufsunfähigkeit zählen ebenfalls Krebserkrankungen oder auch Erkrankungen im Bereich des Herz-Kreislauf-Systems. Dennoch nehmen die psychischen Störungen den weitaus größten Anteil ein, was sich in der Zukunft vom Trend der fortsetzen dürfte. Dieser Meinung sind zahlreiche Experten, die sich bereits intensiv mit dem Thema Berufsunfähigkeit beschäftigt und auch die vergangene Entwicklung beobachtet haben.

Wer bei schwerer Krankheit oder Unfall nicht von mageren staatlichen Sozialleistungen abhängig werden will, braucht heute einen privaten Berufsunfähigkeitsschutz. Schließt man eine Berufsunfähigkeitspolice schon in jungen Jahren ab, sichert man sich günstige Beiträge und verhindert Leistungsausschlüsse für bestehende Vorerkrankungen oder sogar eine gänzliche Ablehnung durch den Versicherer. Wer ... [ mehr ]

Hausfrauen - und natürlich Hausmänner - leisten wichtige und wertvolle Arbeit. Wenn sie sich nach einem Unfall oder wegen einer schweren Erkrankung plötzlich nicht mehr um Haushalt und Kinder kümmern können, gerät die ganze Familie in Schieflage. Gut, wenn man in diesem Fall wenigstens finanziell abgesichert ist. Mit Leistungen der gesetzlichen Rente dürfen vor allem jüngere Menschen, die noch w... [ mehr ]

Bei nicht wenigen Verbrauchern, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen, gibt es eine Diskrepanz zwischen dem erlernten und dem tatsächlich ausgeübten Beruf. Wie ein aktuelles Urteil verdeutlicht, ist bei einer Leistungspflicht allerdings ausschließlich der Beruf entscheidend, der zum Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit ausgeübt wurde.
Heutzutage ist es fast normal, dass viele Deutsche nicht mehr in ihrem einmal erlernten Beruf arbeiten, sondern inzwischen einer anderen Tätigkeit nachgehen. Für die Berufsunfähigkeitsversicherung und den bestehenden Schutz gegen Berufsunfähigkeit ist dies sehr entscheidend, zumal im Vertrag stets der aktuell ausgeübte Beruf genannt werden sollte. Wie ein Urteil des Oberlandesgerichtes Saarbrücken (Az. 5 U 236/12-28) zeigt, besteht kein Anrecht auf eine Leistung, falls der Versicherungsnehmer in einem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten kann, wenn er bereits seit geraumer Zeit einer anderen Tätigkeit nachgeht.
Im verhandelten Fall hatte der Kläger ehemals den Beruf des Stuckateurs gelernt, war aber bereits seit geraumer Zeit als Maschinenbediener tätig. Seinen Angaben zufolge hatte er diese Tätigkeit allerdings nur gewählt, um nicht weiterhin arbeitslos zu sein. Als Maschinenbediener konnte der Kläger zwar nach einer zwischenzeitlichen Arbeitsunfähigkeit wieder arbeiten, nicht aber in seinem erlernten Beruf. Das Oberlandesgericht Saarbrücken wies die Klage allerdings mit der Begründung ab, dass es eben bezüglich der Leistungspflicht nur auf die aktuell ausgeübte Tätigkeit ankäme.
Immer häufiger ist von manchen Verbrauchern zu hören, dass deren Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung von den jeweiligen Versicherern abgelehnt wird. Denn da immer mehr Bürger berufsunfähig werden, versuchen die Versicherer im Vorhinein Kunden mit einem potenziell höheren Risiko "auszuschließen". Grundsätzlich hat jeder Versicherer natürlich das Recht, einen Antrag auch abzulehnen. Das ist besonders dann der Fall, wenn der Antragsteller unter bestimmten Erkrankungen leidet, wie zum Beispiel unter Diabetes, einer Tumorerkrankung oder Erkrankungen im psychischen Bereich. In Fällen einer solchen Ablehnung gibt der Bund der Versicherten den Hinweis, dass es noch einige ähnliche Versicherungen wie die Berufsunfähigkeitsversicherung gibt. Vom Leistungsumfang handelt es sich dabei zwar um keine echten Alternativen, aber es kann zumindest ein gewisser "Grundschutz" erreicht werden. Genannt werden in diesem Zusammenhang in erster Linie die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die Dread-Disease-Versicherung und die Grundfähigkeitsversicherung. Kurz zusammengefasst ist bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht die Berufsunfähigkeit, sondern die deutlich weitergehende Erwerbsunfähigkeit versichert. Bei der Dread-Disease-Versicherung wird eine Leistung erbracht, wenn der Versicherte an einer schweren Erkrankung leidet, während die Grundfähigkeitsversicherung dann zahlt, falls eine sogenannte Grundfähigkeit, wie zum Beispiel Sehen oder Hören, verlorengegangen ist. Ob und welche Versicherung für Sie sinnvoll sein kann, sagt Ihnen ein unabhängiger Berater.