Berufs­unfähig­keit besser mit eigenständiger Police ver­sichern

Berufs­unfähig­keitsversicherungen werden oft als Zusatzbaustein zu Lebensversicherungen angeboten. Ist es sinnvoll, eine Berufs­unfähig­keitsversicherung im Paket mit einer Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung abzuschließen? Nein, sagen viele Experten. Der Grund: Weil die Kombiversicherung teurer ist als ein reiner Berufs­unfähig­keitsvertrag, werden häufig Abstriche am Berufs­unfähig­keitsschutz gemacht, damit die Prämien bezahlbar bleiben. Folge: Die Berufs­unfähig­keitsrente fällt im Ernstfall zu niedrig aus und reicht nicht, um die Vorsorgelücke zu schließen, falls man wegen Krankheit oder Unfall frühzeitig kein Geld mehr verdienen kann. Oft wird die Vertragslaufzeit zu kurz abgeschlossen, so dass der Berufs­unfähig­keitsschutz schon mit 50 oder 55 Jahren endet. Das ist nicht zu empfehlen – denn je älter man wird, desto größer wird das Risiko, tatsächlich berufsunfähig zu werden. Besser auf die Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung verzichten, die Familie mit einer günstigen Risiko­lebens­ver­si­che­rung für den Todesfall absichern und den eingesparten Beitrag direkt in den Berufs­unfähig­keitsschutz investieren. Der gesparte Betrag kann auch in eine staatlich geförderte Riester- oder Rürup-Rente fließen. Deren Rendite ist wegen der staatlichen Zulagen und Steuervorteile oft um mehrere Prozentpunkte höher als bei einer Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung, zumal das volle Steuerprivileg der Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rungen vom Gesetzgeber längst kassiert wurde. Außerdem: Wenn der Berufs­unfähig­keitsschutz an eine Lebensversicherung gekoppelt wurde, ist es oft vertraglich nicht möglich, die Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung zu beenden und den Berufs­unfähig­keitsschutz dennoch weiterzuführen. Wenn man nicht mehr zahlen kann, bleibt nur die Beitragsfreistellung des gesamten Vertrages. Während dieser Zeit entfällt auch der Berufs­unfähig­keitsschutz. Wer eine separate Berufs­unfähig­keitsversicherung abschließt, ist flexibler und erreicht die gleichen Vorsorgeziele mir weniger Aufwand. Die Risikovorsorge für Berufs­unfähig­keit deshalb besser von der Geldanlage trennen und beim Sparen die staatlichen Fördermöglichkeiten nutzen.


Berufs­unfähig­keitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Was leistet eine Berufs­unfähig­keitsversicherung?

Rente bei Berufs­unfähig­keit

Die wichtigste Leistung der Berufs­unfähig­keitsversicherung ist die monatliche Rente - ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr arbeiten können.

Oft werden Versicherte nur teilweise berufsunfähig - volle Rentenleistungen gibt es daher bereits bei einer Berufs­unfähig­keit von weniger als 100 Prozent.

Der Versicherer hilft außerdem bei der Wiedereingliederung ins Arbeitsleben, etwa beim behindertengerechten Umbau des Arbeitsplatzes, durch Einmalzahlungen bei Ende einer zeitlich begrenzten Berufs­unfähig­keit oder durch Assistance-Leistungen, die über die finanzielle Hilfen hinausgehen - etwa die Planung von Reha-Maßnahmen.



Finanzieller Schutz bei steigendem Bedarf

Durch Dynamisierung - also regelmäßige Erhöhung von Rentenansprüchen und Beiträgen - können Sie Ihren Berufs­unfähig­keitsschutz an steigende Lebenshaltungskosten und wachsenden Finanzbedarf anpassen.

Sofern beim Vertragsabschluss eine Nachversicherungsgarantie vereinbart wurde, können Sie den bestehenden Schutz zum Beispiel bei Heirat, Geburt eines Kindes oder Immobilienerwerb ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, damit eine etwaige spätere BU-Rente Ihren gestiegenen finanziellen Bedürfnissen entspricht.

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